Home Fachinformationen Aufsätze und Entscheidungen Arbeitsrecht Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub trotz Krankheit II

Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub trotz Krankheit II

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§ 7 BUrlG
BAG, Urteil vom 24.03.2009 – 9 AZR 983/07  

Die Arbeitnehmerin war von August 2005 bis 31.01.2007 als Erzieherin tätig. Infolge eines Schlaganfalles war sie vom 02.06.2006 über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus durchgehend arbeitsunfähig. Mit ihrer im Januar 2007 zugestellten Klage verlangt sie u. a. Abgeltung der gesetzlichen Urlaubsansprüche aus den Jahren 2005 und 2006.  

Das Arbeitsgericht und das Landesarbeitsgericht Köln haben die Klage abgewiesen. Auf die Revision der Arbeitnehmerin hin hob das BAG die Vorentscheidungen auf und gab der Klage statt.

In Abänderung der bisher ständigen Rechtsprechung des BAG kommt das BAG unter Auslegung von § 7 Abs. 3, 4 BUrlG nunmehr zu der Auffassung, dass der Urlaubsabgeltungsanspruch nicht erlischt, wenn dieser aufgrund der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers nicht bis zum Ende des Übertragungszeitraumes erfüllt werden kann. Im Hinblick auf die Entscheidung des EuGH vom 20.01.2009 sei § 7 Abs. 3 und 4 BUrlG dahingehend gemeinschaftsrechtskonform fortzubilden, dass Ansprüche auf Abgeltung des gesetzlichen Teil- oder Vollurlaubs nicht erlöschen, wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und/oder des Übertragungszeitraumes erkrankt und deshalb arbeitsunfähig ist.  

Auf Vertrauensschutz könne sich der Arbeitgeber nicht berufen. Jedenfalls seit Bekanntwerden des Vorabentscheidungsersuchen des LAG Köln vom 02.08.2006 durften Arbeitgeber nicht mehr auf den Fortbestand der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes vertrauen.

Dr. Reinhard Glimm                                                                                                                                              27.3.2009
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht