Home Fachinformationen Aufsätze und Entscheidungen Arbeitsrecht Archiv Außerordentliche Verdachtskündigung nach Freistellung von der Arbeitsleistung

Außerordentliche Verdachtskündigung nach Freistellung von der Arbeitsleistung

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§ 626 BGB

BAG, Urteil vom 05.04.2001 - 2 AZR 217/00 –

Eine Bank hatte mit einem Mitarbeiter einen Aufhebungsvertrag geschlossen und dort vereinbart, daß der Mitarbeiter ein halbes Jahr von der Arbeit unter Fortzahlung der Vergütung freigestellt wird und er eine Abfindung in Höhe von DM 100.000,00 erhält. Erst nach Abschluß des Aufhebungsvertrages hatte die Bank aufgrund staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen erfahren, daß der Mitarbeiter DM 50.000,00 zu Lasten der Bank unterschlagen hatte. Daraufhin wurde die fristlose Kündigung ausgesprochen. Die hiergegen gerichtete Kündigungsschutzklage, der vom LAG Düsseldorf noch stattgegeben wurde, hatte beim BAG keinen Erfolg. Das BAG hat sich auf den Standpunkt gestellt, daß der schwerwiegende Verdacht, Kundengelder und der Bank anvertraute Vermögensanteile unterschlagen zu haben, geeignet sei, das bei dem Mitarbeiter einer Bank unerläßliche Vertrauen des Arbeitgebers in seine Ehrlichkeit zu zerstören und damit die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar zu machen. Die unwiderrufliche Freistellung des Mitarbeiters bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses stehe der außerordentlichen Verdachtskündigung nicht entgegen. Es sei der Bank nicht zuzumuten, an den Mitarbeiter bis zur vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses weitere Gehalts- und Abfindungszahlungen zu erbringen, obwohl das Vertrauensverhältnis wegen des Verdachts einer Straftat endgültig zerstört sei.

 

Dr. Reinhard Glimm
Rechtsanwalt

11.05.2001