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Entstehen des gesetzl. Vorkaufsrechts des Mieters nach Umwandlung in Eigentum nur bei Erstverkauf

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Der BGH hat jüngst zur Entstehung des gesetzlichen Vorkaufsrechts des Mieters entschieden. Das gesetzliche Vorkaufsrecht des Mieters aus § 577 Abs. 1 Satz 1 BGB kann nach der Umwandlung in Wohnungseigentum nur beim ersten Verkauf bestehen (Bestätigung von BGHZ 167, 58, 61 ff.). Auf nachfolgende Verkäufe erstreckt es sich auch dann nicht, wenn die Möglichkeit zur Ausübung des Vorkaufsrechts bei dem ersten Verkauf nicht bestand, weil die Wohnung an einen Familien- oder Haushaltsangehörigen verkauft wurde (§ 577 Abs. 1 Satz 2 BGB), oder wenn die Ermittlung des anteiligen Preises, der für die dem Vorkaufsrecht unterfallende Eigentumswohnung zu zahlen ist, für den Mieter schwierig gewesen wäre (BGH V ZR 269/06vom 22.06.2007).

Thomas Gutwin
Rechtsanwalt

30. 07. 2007