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Fachanwaltsbezeichnung

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Dem Rechtsanwalt kann durch die Rechtsanwaltskammer (RAK) die Befugnis verliehen werden, für bestimmte Bereiche eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen.

Voraussetzungen für die Verleihung einer solchen Bezeichnung sind:

  • besondere theoretische Kenntnisse
  • besondere praktische Erfahrungen.
Die besonderen theoretischen Kenntnisse und die besonderen praktischen Erfahrungen sind nachzuweisen, erstere durch die Absolvierung von Lehrgängen und regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen.

 

Rechtsanwalt Fachanwaltstitel

Dr. Siegfried Weiß Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Dr. Reinhard Glimm Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Dr. Thomas Gutwin Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Dr.* Michaela Weiß
(*Universität Bratislava)
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Peter Hampel Fachanwalt für Familienrecht
Thomas Drehsen Fachanwalt für Strafrecht
Klaus Ratz Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht