Dem Rechtsanwalt kann durch die Rechtsanwaltskammer (RAK) die Befugnis verliehen werden, für bestimmte Bereiche eine Fachanwaltsbezeichnung zu führen.
Voraussetzungen für die Verleihung einer solchen Bezeichnung sind:
- besondere theoretische Kenntnisse
- besondere praktische Erfahrungen.
Die besonderen theoretischen Kenntnisse und die besonderen praktischen Erfahrungen sind nachzuweisen, erstere durch die Absolvierung von Lehrgängen und regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen.
| Rechtsanwalt | Fachanwaltstitel |
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| Dr. Siegfried Weiß | Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht |
| Dr. Reinhard Glimm | Fachanwalt für Arbeitsrecht Fachanwalt für Erbrecht |
| Dr. Thomas Gutwin | Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht |
| Dr.* Michaela Weiß (*Universität Bratislava) |
Fachanwältin für Verkehrsrecht Fachanwältin für Versicherungsrecht |
| Peter Hampel | Fachanwalt für Familienrecht |
| Thomas Drehsen | Fachanwalt für Strafrecht |
| Klaus Ratz | Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht |





