Der Aufwand bei der Durchsetzung eigener Zahlungsansprüche bindet manpower und schränkt die Konzentration auf Ihr Kerngeschäft ein. Wir übernehmen gerne die Beitreibung Ihrer Forderungen mit langjähriger Erfahrung in diesem Bereich und mit bester Kompetenz. Für Sie ist der Weg, auf dem wir zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gelangen, in der Regel zweitrangig. Maßgeblich ist das (zählbare) Ergebnis. Zufriedenstellende Resultate setzen erhöhtes Engagement, Findigkeit und schnelle Reaktion gerade in der Zwangsvollstreckung voraus. Dem tragen wir Rechnung, indem wir die Betreuung Ihrer Einzugsangelegenheit einem Rechtsanwalt übertragen, dessen Schwerpunkttätigkeit im Bereich des Forderungseinzugs mit der Zwangsvollstreckung liegt. Für Sie bedeutet dies eine kompetente Ansprechmöglichkeit und Transparenz in Ihrer Angelegenheit, weil wir in der Lage sind, Ihnen auf Wunsch über die elektronische Mahnakte ( WebAkte ) die Möglichkeit einzuräumen, sich jederzeit selbst tagesaktuell im Internet über den Sachstand Ihres Verfahrens ein Bild zu machen. Diese zeitgemäße Handhabung gewährleistet, dass Sie rasch und ohne Papierverbrauch von Ihrem Rechner aus nachvollziehen können, wie weit die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gediehen ist, was Ihnen – übrigens zu jeder Tages- und Nachtzeit - zeitintensive fernmündliche Anfragen erspart. Die Sicherheit, gegen Einblicke Dritter in Ihre Angelegenheiten geschützt zu sein, ist gewährleistet. Ihre Dokumente sind entsprechend den hohen security-standards beim online-banking durch Ihre persönlichen Zugangsdaten geschützt.
Die Bearbeitung durch einen Rechtsanwalt garantiert Ihnen zudem, dass die Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Grundlage einer rechtlichen Prüfung erfolgt, was regelmäßig nicht der Fall ist, wenn Ihre Aufträge im Sekretariat oder einer nicht durch einen Rechtsanwalt geführten Mahnabteilung nur nach standardisierten Vorgaben „abgearbeitet“ werden.
Unsere Vorgabe ist es, Sie von dem mit dem Einzug verbundenen Aufwand von Anfang an durch professionelle Handhabung weitgehend frei zu stellen. Dabei ist es uns möglich, im Wege des elektronischen Mahnverfahrens den Zeitraum zwischen Beantragung und Erlass eines Mahnbescheids erheblich zu verkürzen, was im Einzelfall entscheidend sein kann, weil sich das Risiko, anderen Gläubigern den Vorrang mit der Durchsetzung ihrer Forderungen einräumen zu müssen, reduziert.
Nutzen Sie die lange Erfahrung und Kompetenz unserer Kanzlei in Dingen, die Ihre Produktivität nur einschränken. Nutzen Sie auch den Vorteil, Ihre Angelegenheit von Beginn an zuverlässig betreut „in einer Hand“ von der vorgerichtlichen Mahnung bis letztlich zum gerichtlichen Klageverfahren zu wissen. Im Gegensatz zu Inkassounternehmen, die nach vergeblichem vorgerichtlichen Beitreibungsversuch die gerichtliche Klärung an Ihnen zumeist nicht bekannte Rechtsanwaltskanzleien vergeben, bearbeiten wir Ihre Angelegenheit vom ersten Mahnschreiben bis hin zur Klage vor dem zuständigen Gericht. Sie müssen sich dabei nicht auf mehrere wechselnde Ansprechpartner einstellen.





