Sie wollen sich in einer Verkehrs-Bußgeld- oder Strafsache zügig und ohne großen Zeitaufwand vertreten lassen? Dann haben Sie die Möglichkeit die entsprechenden Daten online zu übermitteln. Hierzu füllen Sie bitte unser
soweit es Ihnen möglich ist, aus. Fehlende Angaben können telefonisch geklärt werden. Zusätzlich faxen, mailen oder senden Sie uns die Strafprozessvollmacht per Post unterschrieben an
Rechtsanwälte WEISS GLIMM & KOLLEGEN
Nürnberger Straße 71 • 91052 Erlangen
Fax: 09131-88515-55 •
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Wenn alle Daten inklusiver der Vollmacht vorliegen, bearbeiten wir in der Regel den Vorgang noch am gleichen Tag. Im Falle der Zustellung eines Bußgeldbescheides oder Strafbefehls legen wir zunächst fristwahrend Einspruch ein.
Sie beginnt an dem Tage, an dem der Bußgeldbescheid oder Strafbefehl in Ihrer Wohnung oder in Ihren Geschäftsräumen Ihnen oder einem Dritten übergeben wird. Geht der Bußgeldbescheid oder Strafbefehl beispielsweise am Montag einer Woche ein, dann muss der Einspruch am übernächsten Montag bei der Zentralen Bußgeldstelle bzw. dem zuständigen Amtsgericht eingehen. Wird kein Einspruch eingelegt oder geht der Einspruch verspätet ein, dann wird der Bußgeldbescheid oder Strafbefehl rechtskräftig. Bitte beachten Sie bei gesetzten Fristen, dass eine Bearbeitung erst am nächsten Arbeitstag zugesichert werden kann.
Wir fordern die Ermittlungsakte an. Sobald diese vorliegt werden wir die weitere Vorgehensweise mit Ihnen absprechen. Sie erhalten von allen wesentlichen Schriftstücken Kopien. So sind Sie über den Verfahrensstand informiert.
Sollten Sie im Verlauf des Mandats eine Besprechung in der Kanzlei wünschen, steht Ihnen ein Parkplatz in unserer Tiefgarage Nägelsbachstraße 38/40 zur Verfügung. Den Weg dorthin finden Sie in dem beiliegenden Anfahrplan.
Fragen zur Online-Verteidigung beantwortet Ihnen
Dr.* Michaela Weiß
(*Universität Bratislava)
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Fachanwältin für Versicherungsrecht
Telefon: 09131-88515-11



Ordnungswidrigkeiten

