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Unfallregulierung

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Häufig wird nach einem Verkehrsunfall der Schaden und der daraus resultierende Schadenersatzanspruch direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung reguliert, ohne zuvor einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Dabei werden immer wieder ersatzpflichtige Schadenspositionen mangels Kenntnis nicht geltend gemacht - zur Freude der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Deshalb sollten Sie die Schadensregulierung einem Anwalt überlassen. Vor allem umfasst der Schadensersatzanspruch auch die entstehenden Rechtsanwaltskosten. Es ist daher kein Grund ersichtlich, warum Sie auf Schadenspositionen verzichten sollten, die Ihnen zustehen.

Näheres zu Ihren Rechten als Geschädigter können Sie hier nachlesen:

Die Ansprüche des Geschädigten nach einem Verkehrsunfall

Sie wollen die Ihnen als Geschädigter zustehenden Schadensersatzansprüche zügig und ohne großen Zeitaufwand durchsetzen? Dann haben Sie die Möglichkeit, die entsprechenden Daten online zu übermitteln. Hierzu füllen Sie bitte unser

Unfall-Online-Formular,

soweit es Ihnen möglich ist, aus. Fehlende Angaben können telefonisch geklärt werden. Zusätzlich faxen, mailen oder senden Sie uns die Vollmacht und bei Bedarf auch eine Schweigepflichtentbindungserklärung per Post unterschrieben an

Rechtsanwälte WEISS GLIMM & KOLLEGEN
Nürnberger Straße 71 • 91052 Erlangen
Fax: 09131-88515-55 • Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Wenn alle Daten inklusive der Vollmacht vorliegen, erfolgt in der Regel das Anschreiben an den gegnerischen Haftpflichtversicherer noch am gleichen Tag. Sie erhalten von allen wesentlichen Schriftstücken Kopien. So sind Sie über den Verfahrensstand informiert.

Wenn Ihr Unfallgegner den Unfall alleine verschuldet hat und wir Ihren Schadensersatzanspruch außergerichtlich durchsetzten können, trägt die gegnerische Versicherung die Rechtsanwaltsgebühren. Bei einem Mitverschulden oder unklarem Unfallverschulden werden wir die anfallenden Kosten vorab besprechen. Ggf. steht Ihnen auch eine Rechtschutzversicherung zur Verfügung, die für etwaige Kosten aufkommt.

Gerne sind wir Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Sachverständigen behilflich.

Sollten Sie im Verlauf des Mandats eine Besprechung in der Kanzlei wünschen,  steht Ihnen ein Parkplatz in unserer Tiefgarage Nägelsbachstraße 38/40 zur Verfügung. Den Weg dorthin finden Sie in dem beiliegenden Anfahrplan.

Fragen zur Online-Unfallregulierung beantwortet Ihnen

mw_tnDr. Michaela Weiß
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Fachanwältin für Versicherungsrecht

Telefon: 09131-88515-11

 

Dienstag, 16. März 2010
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